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Wegunfall bei Vorliegen zweier gleichwertiger ständiger Aufenthaltsorte

WegunfallARD 5796/5/2007 Heft 5796 v. 24.8.2007

§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG - Verfügt ein Versicherter - ausnahmsweise - über zwei gleichwertige „ständige“ Aufenthaltsorte, so ist der Weg von jedem dieser beiden ständigen Aufenthaltsorte zur Arbeitsstätte geschützt, sodass im Falle eines Wegunfalls am Weg von bzw zur Arbeit der Versicherte Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung hat.

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