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Haftung des Generalunternehmers trotz Bestellung eines Baustellenkoordinators

Haftung und SchadenersatzARD 5796/2/2007 Heft 5796 v. 24.8.2007

§ 1157, § 1169, § 1295 ABGB, § 333 ASVG, § 3 BauKG - Den Generalunternehmer trifft eine Fürsorgepflicht zum Schutz des Lebens und der Gesundheit des Subunternehmers und seiner Arbeitnehmer in der Arbeitsstätte (hier: Baustelle). Die Bestellung eines Baustellenkoordinators durch den Bauherrn lässt die Haftung des Generalunternehmers gegenüber Arbeitnehmern eines Subunternehmers wegen mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen auf der Baustelle (hier: nicht abgesicherter Liftschacht) nicht entfallen.

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