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Verspätete Auszahlung einer Abfertigung an Gesellschafter-Geschäftsführer

Verdeckte GewinnausschüttungARD 5793/10/2007 Heft 5793 v. 10.8.2007

§ 8 Abs 2 KStG - Führt ein bereits 1999 entstandener Abfertigungsanspruch erst im Jahr 2000 zu einer Zahlung an den Gesellschafter-Geschäftsführer, so bewirkt dies keine verdeckte Ausschüttung. Wird eine auf einem arbeitsrechtlichen Anspruch beruhende Zahlung um ein Jahr verspätet geleistet, liegt darin nämlich keine auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhende Vorteilsgewährung.

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