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Keine missbräuchliche Überwälzung des Finanzierungsrisikos auf IAG-Fonds

Insolvenz-EntgeltsicherungARD 5793/6/2007 Heft 5793 v. 10.8.2007

§ 1 Abs 2, § 3a Abs 1 IESG - Ein Arbeitnehmer, der als Unternehmensberater zur Entwicklung eines neuen Projektes bei seinem Arbeitgeber eingesetzt war und der während der gesamten Dauer seines 11-monatigen Dienstverhältnisses kein Entgelt erhalten hat, hat Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld für den Sicherungszeitraum der letzten 6 Monate. Da nicht von der Hand zu weisen ist, dass bei Erschließung neuer Tätigkeitsfelder zunächst Liquiditätsengpässe auftreten können, und der Arbeitnehmer zudem keine konkreten Kenntnisse über die finanzielle Situation des Unternehmens hatte, kann von einer vorsätzlichen rechtsmissbräuchlichen Überwälzung des Finanzierungsrisikos auf den IAG-Fonds nicht gesprochen werden.

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