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Steuerliche Behandlung von Pritschenwagen - neue Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

Lohnsteuer und AbgabenARD 5788/7/2007 Heft 5788 v. 20.7.2007

Vorsteuerabzug für Pritschenwagen künftig nur mehr eingeschränkt möglich

Erlass des BMF vom 11. 7. 2007,BMF-010219/0265-VI/4/2007

§ 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG, § 2 NoVAG - Gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl II 2002/193, ARD 5312/7/2002, ist Voraussetzung für die Anerkennung eines Fahrzeuges als Pritschenwagen ua die zolltarifarische Einstufung des Fahrzeuges als Lastkraftwagen. Nach § 2 NoVAG erfolgt die Abgrenzung der Fahrzeuge nach Zolltarifpositionen; Lastkraftwagen sind von der Normverbrauchsabgabe nicht erfasst.

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