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Speicherung von Personaldaten in US-Rechenzentrum

DatenschutzARD 5784/8/2007 Heft 5784 v. 6.7.2007

§ 13 DSG 2000 - Für die geplante Überlassung von Personaldaten an ein US-Rechenzentrum zur Speicherung ist die Genehmigung der Datenschutzkommission einzuholen. Ist der Antrag auf reine Speicherung der Daten beschränkt und wird auch ein Vertrag zwischen dem österreichischen Unternehmen und dem US-Dienstleister vorgelegt, der einen angemessenen Datenschutz beim Empfänger der Daten erwarten lässt, ist die Genehmigung zur Überlassung der Daten zu erteilen.

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