OGH 18. 4. 2007, 8 ObA 12/07h
§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG - Bei der Beurteilung des Anfechtungsgrundes des § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG (Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit) ist auf den Zeitpunkt der durch die angefochtene Kündigung herbeigeführten Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Konkretisierungszeitpunkt) abzustellen.