Amtl VerlautbarungNr 87/2007 vom 26. 6. 2007
Für die Kärntner Gebietskrankenkasse wurde die neue Satzung 2007 verlautbart, die grundsätzlich mit 2. 7. 2007 in Kraft tritt und ua Meldefristen, Beitragszeitraum und Fälligkeit der SV-Beiträge ebenso regelt wie das Leistungsrecht, also zB Kostenerstattung und Kostenzuschüsse bei Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe, Krankengeld, Zahnbehandlung und Zahnersatz, Transportkosten, Heilbehelfe und Hilfsmittel. (www.avsv.at )