OGH 15. 11. 2006, 9 ObA 122/06s
§ 21 Abs 2 VBG - Die Erteilung einer Ermahnung oder Verwarnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber als Reaktion auf dessen Fehlverhalten ist regelmäßig als Verzicht auf eine Entlassung (bzw hier: auf die Geltendmachung eines bestimmten Kündigungsgrundes nach dem VBG) zu werten.