VO des BMF über die Valorisierung der festen Gebührensätze des § 14 GebG (GebG-ValV 2007)
BGBl II 2007/128, ausgegeben am 15. 6. 2007
Mit der nun im BGBl kundgemachten Gebührengesetz-Valorisierungsverordnung 2007 werden die festen Gebührensätze des § 14 GebG erhöht. Die VO ist auf alle Schriften und Amtshandlungen, für welche die Gebührenschuld nach dem 30. 6. 2007 entsteht, anzuwenden.