Keine verfassungsrechtlichen Bedenken
§ 96 BAO - Auch ein Schriftstück (hier: Bescheid über die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen), das automationsunterstützt, ohne tatsächlichen Eingriff des für die Entscheidung zuständigen Finanzamtes, von der Bundesrechenzentrum GmbH erstellt worden ist, ist ein Bescheid und kann somit mit Berufung bekämpft werden.