§ 186a OÖ LAO - Zulässige Vorgangsweise der Abgabenbehörde bei Rückerstattung der Getränkesteuer an eine Detailhandelskette:
Feststellung der überwiegenden Überwälzung der Getränkesteuer auf die Abnehmer nach eingehender betrieblicher Prüfung (ua durch Feststellung der Preisgestaltung, Preisauszeichnung und Kostenanalysen);