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Ausgleichszulage nur bei Wohnsitz in Österreich

SozialversicherungARD 5776/6/2007 Heft 5776 v. 6.6.2007

§ 292 ASVG, Art 10a Abs 1 VO (EWG) 1408/71 - Die Ausgleichszulage nach dem ASVG kann nur einer Person gewährt werden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat.

OGH 12. 9. 2006, 10 ObS 139/06y

Sachverhalt: Der Antrag des in Deutschland wohnhaften Versicherten auf Gewährung einer Ausgleichszulage nach dem ASVG wurde bescheidmäßig abgewiesen, weil die Voraussetzung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland nicht vorliege. Die dagegen erhobene Klage vertritt den Standpunkt, eine Ausgleichszulage stehe dem Versicherten auch angesichts seines Wohnsitzes in einem anderen Mitgliedstaat der EU zu.

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