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Ausländerbeschäftigung - Sommerfremdenverkehr 2007

Neue VorschriftenARD 5771/2/2007 Heft 5771 v. 11.5.2007

BGBl II 2007/97, ausgegeben am 27. 4. 2007

Mit Verordnung des BMWA wird ein Kontingent in der Höhe von bundesweit insgesamt 5.175 für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus festgelegt; deren Beschäftigungsbewilligungen dürfen 25 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 10. 2007 enden.

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