vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Krankengeld - rechtzeitige Meldung im Türkei-Urlaub

SozialversicherungARD 5768/9/2007 Heft 5768 v. 27.4.2007

§ 143 Abs 2 ASVG, Art 28 SoSi-Abk Türkei - Erkrankt ein in Österreich Versicherter während seines Urlaubs in der Türkei und meldet er die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit unmittelbar nach deren Eintritt dem aushelfenden türkischen SV-Träger, ruht der Anspruch auf Krankengeld gegenüber der österreichischen GKK nicht. Die Geltendmachung des Krankengeldanspruchs bzw die Meldung der Arbeitsunfähigkeit beim aushelfenden türkischen Träger ist als fristgerechte Geltendmachung gegenüber der GKK anzusehen, ohne dass es darauf ankäme, ob der Antrag/die Meldung der GKK zukam.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte