Doch kein Ausschluss für bestimmte Bezieher selbstständiger Einkünfte
Info des BMF vom 5. 4. 2007, BMF-010203/ 0154-VI/6/2007
§ 10 EStG - Das BMF hat zum Freibetrag für investierte Gewinne (§ 10 EStG) im letzten Absatz der Rz 3701 EStR die Ansicht vertreten, dass Steuerpflichtige, die betriebliche Einkünfte erzielen, ohne einen Betrieb iSd EStG zu haben, keinen Freibetrag für investierte Gewinne in Anspruch nehmen können (vgl ARD 5748/10/2007). Dies trifft zB zu auf: