Anfrage - Herr B. ist Zivildiener. Er möchte unmittelbar im Anschluss an seinen ordentlichen Zivildienst weiter arbeiten. Und zwar in jener Einrichtung, in der er seinen Zivildienst abgeleistet hat. Der Rechtsträger dieser Einrichtung ist damit einverstanden. Es wird eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen und die Zivildienstserviceagentur informiert.
Was sind die sozialversicherungsrechtlichen Folgen?