Flachdächer müssen mitunter zu Reinigungs- und Wartungsarbeiten (Reinigung, Service technischer Aufbauten, Schneeräumung) von eigenen oder betriebsfremden Arbeitnehmern begangen werden. Der vorliegende Erlass des BMWA an alle Arbeitsinspektorate regelt va ausführlich die Pflichten des Arbeitgebers sowohl gegenüber eigenen Arbeitnehmern als auch gegenüber Arbeitnehmern eines Fremdunternehmens bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten auf Flachdächern.