§ 36 AngG, § 1 UWG - Sucht ein Arbeitnehmer, der unmittelbar nach seiner Kündigung in Verletzung einer vereinbarten Konkurrenzklausel eine Beschäftigung bei einem Konkurrenzunternehmen seines ehemaligen Arbeitgebers aufgenommen hat, Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers auf, um sie zu einem Vertragswechsel zu seinem neuen Arbeitgeber zu bewegen, und behauptet er in diesem Zusammenhang den Kunden gegenüber, dass das Unternehmen seines ehemaligen Arbeitgebers nicht mehr existiere, tritt neben die Verletzung der Konkurrenzklausel ein sittenwidriges Verhalten, das dem ehemaligen Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch einräumt.