Art XI KV-Güterbeförderungsgewerbe - Das in Art XI Pkt 2 KV-Güterbeförderungsgewerbe normierte Schriftformgebot gilt nur für Kündigungserklärungen, nicht aber für die Erklärung des vorzeitigen Austrittes bzw für die Entlassung des Arbeitnehmers. Somit kann auch im Anwendungsbereich dieses KV ein Austritt oder eine Entlassung mündlich rechtswirksam erklärt werden.
OGH 31. 1. 2007, 8 ObA 86/06i