EAS 2809 vom 15. 1. 2007, 010221/0014-IV/4/07
Bezieht der in Österreich ansässige Direktor eines britischen Unternehmens von diesem Unternehmen neben den laufenden Bezügen auch eine Sonderzahlung, dann findet die Begünstigung des § 67 EStG auch auf derartige