Art 56, Art 58 EG - Die frühere deutsche Rechtslage, nach der eine Steuergutschrift nur für Dividenden einer inländischen Kapitalgesellschaft gewährt wurde, stellt eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar. Dieser Aspekt der Kapitalverkehrsfreiheit ist bereits seit dem Urteil EuGH 6. 6. 2000, C-35/98, Verkooijen, ARD 5183/18/2001, geklärt, dessen zeitliche Wirkung der EuGH nicht beschränkt hat; die deutsche Regierung kann sich daher nicht darauf berufen, dass die streitige Regelung zumindest davor dem Gemeinschaftsrecht entsprochen hätte.