ESt-Protokoll 2006, BMF 30. 11. 2006, BMF-010203/0563-VI/6/2006
Sachverhalt: Ein Gastwirt hat bisher den Gewinn durch vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt. Während des laufenden Jahres verstirbt er.
Fragestellung: Kann der Rechtsnachfolger (Erbe) die Gastwirtepauschalierung für dieses Jahr in Anspruch nehmen, wenn zwar seine Umsätze sowie die Umsätze des Erblassers bis zum Todestag unter € 255.000,- liegen, die Umsätze beider (Erblasser und Erbe) im laufenden Jahr diese Grenze jedoch überschreiten? Wie wäre die Beurteilung, wenn der Betrieb nicht im Erbweg, sondern im Schenkungsweg oder entgeltlich (Kauf) übergeht?

