Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind in dem in § 5 Z 14 KStG genannten Umfang bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 6b KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Das BMF hat das Vorliegen der Voraussetzungen zu bescheinigen und sämtliche Aktiengesellschaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, gemäß § 6b Abs 3 KStG einmal jährlich im AÖF zu veröffentlichen. Auf der Homepage des BMF wurde nun die entsprechende Liste für 2006 veröffentlicht und ist unter Steuern - Fachinformation - Körperschaftsteuer abrufbar.

