Mit dem 2. LStR-Wartungserlass 2006 wurde in Rz 1102b LStR klargestellt, dass bei der Abrechnung einer Vergleichssumme die einbehaltenen SV-Beiträge den jeweiligen Teilbeträgen anteilsmäßig zuzuordnen sind, und ein entsprechendes Beispiel für die Abrechnung samt Darstellung auf dem Lohnzettel eingefügt.
Erlass des BMF vom 27. 11. 2006, BMF-010203/0544-VI/7/2006

