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Pauschalierter Aufwandersatz im ASG-Verfahren

Neue VorschriftenARD 5734/2/2006 Heft 5734 v. 15.12.2006

Verordnung der Bundesregierung über den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen (Aufwandersatzverordnung). Der Aufwandersatz beträgt ab 1. 1. 2007 für das Verfahren erster Instanz € 205,- bzw € 360,- und für das Berufungsverfahren € 360,-. BGBl II 2006/463, ausgegeben am 06.12.2006.

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