§ 26 Z 1 AngG - Der gute Glaube eines Arbeitnehmers an die Richtigkeit einer - in Wahrheit allerdings objektiv unrichtigen - ärztlichen Bestätigung über das Bestehen einer Gesundheitsgefährdung rechtfertigt noch nicht einen vorzeitigen Austritt gemäß § 26 Z 1 AngG.
OLG Wien 15.12.2005, 9 Ra 154/05s

