Die Mindestlöhne und Mindestgehälter für die Arbeiter und Angestellten im Handel werden mit 1. 1. 2007 um 2,35 % erhöht (Erhöhung der Gehälter in der Gehaltstafel a) um 2,35 % und euromäßige Übertragung auf alle anderen Gehaltstafeln; kaufmännische Rundung auf ganze Euro). Bestehende Überzahlungen bleiben (centgenau) aufrecht.

