vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pfändung einer erst beantragten Pension

PfändungARD 5733/11/2006 Heft 5733 v. 12.12.2006

§ 299, § 300 EO, §§ 131c ff GSVG - Selbst unter Zugrundelegung der Rechtsansicht, dass die Pfändung eines Pensionsanspruchs schon ab dem Zeitpunkt der Stellung eines Antrages auf eine bestimmte Leistung bewirkt werden könne, würde eine solche Pfändung lediglich die beantragte Leistung (hier: Erwerbsunfähigkeitspension), nicht aber eine noch gar nicht beantragte, im Wesenskern völlig unterschiedliche andere Leistung (hier: vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit) mit unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen umfassen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte