Verordnung des BMWA, mit der der Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) für das Jahr 2007 mit 0,7 % festgesetzt wird (und damit gleich bleibend wie 2006). Die Verordnung tritt mit Beginn der Beitragsperiode 2007 in Kraft. BGBl II 2006/457, ausgegeben am 30. 11. 2006.

