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Entlassung wegen grober Ehrenbeleidigung

ArbeitsrechtARD 5721/9/2006 Heft 5721 v. 20.10.2006

§ 82 lit g GewO - Beschimpft ein Arbeitnehmer seinen Teamleiter mit den Worten „sucker, you suckerman“ - einem Schimpfwort, das mit „Trottel, Gelackter, Koffer, Mistkerl, Dreckskerl, Gimpel“ übersetzt werden kann - und zeigt der Beschimpfte darüber Betroffenheit, ist eine deshalb ausgesprochene Entlassung gerechtfertigt.

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