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Ausschlussfrist bei Dienstnehmerhaftung - Einwendung einer Gegenforderung

Schadenersatz und DienstnehmerhaftungARD 5711/6/2006 Heft 5711 v. 15.9.2006

§ 6 DHG - Gemäß § 6 DHG erlöschen auf einem minderen Grad des Versehens beruhende Schadenersatz- oder Rückgriffsansprüche zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer, wenn sie nicht binnen 6 Monaten nach Ablauf des Tages, an dem sie erhoben werden können, gerichtlich geltend gemacht werden.

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