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Kündigung im Krankenstand - auch nach DV-Ende neuer Krankenentgeltanspruch bei neuem Arbeitsjahr

ArbeitsrechtARD 5708/8/2006 Heft 5708 v. 5.9.2006

§ 5 EFZG - Wird ein Arbeiter während des Krankenstandes gekündigt und beginnt ein neues Arbeitsjahr zwar erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, aber noch während des fortdauernden Krankenstandes, so entsteht mit Beginn des neuen Arbeitsjahres ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 5 EFZG.

OGH 7. 6. 2006, 9 ObA 115/05k

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