§ 879 ABGB, § 1174 Abs 1 ABGB, § 1404 ABGB, § 39 Abs 3 GewO 1994, § 20 GmbHG - Wurde zwischen dem 75%-Gesellschafter einer GmbH und dem Inhaber einer Gewerbeberechtigung vereinbart, dass dieser bloß formal die Position alsgewerberechtlicher und als handelsrechtlicher Geschäftsführer übernehmen und von allfälligen Haftungen befreit sein solle, und wird dieser „Pro-forma-Geschäftsführer“ in der Folge - nach Löschung der GmbH wegen Vermögenslosigkeit - vom Finanzamt wegen der noch offenen Lohnsteuer in Anspruch genommen, kann er aufgrund der Schad- und Klagloshaltungserklärung den GmbH-Gesellschafter klagen, und zwar hinsichtlich des bereits von ihm bezahlten Teilbetrages auf Leistung an ihn und hinsichtlich des noch nicht bezahlten Teilbetrages auf Leistung an das Finanzamt.