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Änderungen bei der Zahnärzteausbildung

Neue VorschriftenARD 5691/4/2006 Heft 5691 v. 27.6.2006

Absolventen des Studiums der Zahnmedizin sind - im Gegensatz zum Studium der Humanmedizin - sofort mit erfolgreicher Beendigung ihres Studiums zur selbstständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufs berechtigt. Da somit sämtliche Fähigkeiten und Fertigkeiten bereits während des Studiums erlernt werden müssen, dient der 3. Studienabschnitt ausschließlich dem Erwerb zahnmedizinischen Wissens sowie dem Erwerb der erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten und umfasst neben wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen ein 72-wöchiges Praktikum.

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