§ 27 Z 1 AngG - Verrechnet ein Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber Reisekosten für tatsächlich nicht getätigte Dienstreisen, ohne dass eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Streitteilen getroffen wurde, verwirklicht eine solche Vorgangsweise zweifelsohne den Entlassungstatbestand der Untreue nach § 27 Z 1 erster Tatbestand AngG. Dies würde auch bei Zugrundelegung eines freien Dienstverhältnisses einen Grund zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages darstellen. OLG Wien 30.01.2006, 8 Ra 105/05b. (Revision unzulässig)