§ 175 Abs 2 Z 7 ASVG - Stürzt eine Dienstnehmerin während der Arbeitszeit auf der Treppe auf dem Weg von der im 2. Stock liegenden Privatwohnung, wo sie ihre Notdurft verrichtet hat, zu den im Erdgeschoß des Hauses liegenden Geschäftsräumlichkeiten, liegt kein unter Unfallversicherungsschutz stehender Arbeitsunfall vor.
OGH 22.12.2005, 10 ObS 112/05a