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Freiwillige Abfertigungen zur Gänze kommunalsteuerfrei

Lohnsteuer und AbgabenARD 5672/19/2006 Heft 5672 v. 4.4.2006

§ 5 Abs 2 lit b KommStG - Eine Einschränkung auf die in § 67 Abs 6 EStG genannten Bezüge - nur insoweit sie steuerbegünstigt sind - enthält § 5 Abs 2 lit b KommStG nicht. Die Einbeziehung eines Teiles der in § 67 Abs 6 EStG genannten Bezüge (wie zB freiwillige Abfertigungen und Abfindungen) in die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer entspricht daher nicht dem Gesetz.

VwGH 22.09.2005, 2001/14/0034

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