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Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung an einen Asylwerber

AusländerbeschäftigungARD 5663/12/2006 Heft 5663 v. 3.3.2006

§ 4 Abs 6 Z 2 AuslBG - Nach Überschreitung festgelegter Landeshöchstzahlen dürfen Beschäftigungsbewilligungen nach § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG ua nur dann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs 1 bis Abs 3 AuslBG vorliegen und die Beschäftigung des Ausländers in Hinblick auf seine fortgeschrittene Integration geboten erscheint. Da § 19 Abs 2 AsylG 1997 idF vor BGBl I 2005/100 Asylwerber, deren Asylverfahren zugelassen ist, bis zum rechtskräftigen Abschluss oder der Einstellung des Verfahrens zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigte, jedoch keinen endgültigen, sondern lediglich einen vorübergehenden, auf die Dauer des Asylverfahrens beschränkten Aufenthaltstitel gewährte, kann auch bei länger dauerndem Aufenthalt eines Asylwerbers bedingt durch die lange Dauer seines Asylverfahrens (hier: seit 1995) nicht ohne weiteres von einer fortgeschrittenen Integration ausgegangen werden (vgl VwGH 25.02.2004, 2003/09/0115, ARD 5509/8/2004). Die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach Überschreitung der Landeshöchstzahlen kommt daher (aus diesem Grund) nicht in Betracht. VwGH 23.11.2005, 2004/09/0162. (Beschwerde abgewiesen)

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