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Sozialwidrige Kündigung aus Rationalisierungsgründen

RationalisierungsmaßnahmenARD 5659/3/2006 Heft 5659 v. 17.2.2006

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG - Die außerordentliche Revision gegen das Urteil des OLG Wien 16.02.2005, 7 Ra 2/05y, ARD 5611/5/2005, betreffend Sozialwidrigkeit der Kündigung einer 57-jährigen Arbeitnehmerin, deren Weiterbeschäftigung dem Arbeitgeber trotz notwendiger Rationalisierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von 1½ Jahren bis zur Pensionierung der Arbeitnehmerin zumutbar ist, wurde zurückgewiesen. Durch die durch die Kündigung bedingte Einkommensminderung von 50 % werden wesentliche Interessen der Arbeitnehmerin beeinträchtigt; diese Interessenbeeinträchtigung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Arbeitnehmerin kurz vor Erreichung des Pensionsantrittsalters gekündigt wurde. OGH 30.06.2005, 8 ObA 21/05d.

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