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IESG-Sicherung von betriebsüblicher freiwilliger Abfertigung

Insolvenz-AusfallgeldARD 5658/9/2006 Heft 5658 v. 14.2.2006

§ 1 Abs 3 Z 2, § 3 Abs 3 IESG - Insolvenz-Ausfallgeld gebührt nicht für Ansprüche auf freiwillige Abfertigungen, die auf Einzelvereinbarungen beruhen, die in den letzten 6 Monaten vor der Eröffnung des Konkurses abgeschlossen wurden und sachlich nicht gerechtfertigt sind. Eine in der 6-Monats-Frist gelegene Vereinbarung kann aber dadurch gerechtfertigt sein, dass sie betriebsüblich ist (hier: betriebsübliche Anrechnung der Dienstzeiten bei jeder jährlichen saisonalen Unterbrechung).

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