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Insolvenz-Ausfallgeld für Prozesskosten

Insolvenz-AusfallgeldARD 5658/6/2006 Heft 5658 v. 14.2.2006

§ 1 Abs 2 Z 4 IESG - Verfahrenskosten, die einem Arbeitnehmer bei gemeinsamer Durchsetzung gesicherter und ungesicherter Ansprüche entstanden sind, sind nur so weit durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds gesichert, als sie der Durchsetzung gesicherter Ansprüche (Hauptansprüche) gedient haben. OGH 16.11.2005, 8 ObS 18/05p.

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