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Verwendung der E-Card - Änderung der Krankenordnung der Wr GKK

Neue VorschriftenARD 5656/1/2006 Heft 5656 v. 7.2.2006

Mit der 3. Änderung der Krankenordnung 2003 der Wiener Gebietskrankenkasse wird das Ausmaß der Verwendung der E-Card (vergleichbar mit den bisherigen Regelungen betreffend Facharztkrankenscheine) geregelt:

In einem Kalendervierteljahr darf die E-Card (bzw Europäische Krankenversicherungskarte, EKVK-Ersatzbescheinigung oder E-Card-Ersatzbeleg)

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