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Aufrechnung einer Nachzahlung mit Rückforderungsansprüchen des AMS

SozialversicherungARD 5656/14/2006 Heft 5656 v. 7.2.2006

§ 25 Abs 4 AlVG - Das AMS ist zwar grundsätzlich befugt, auch Nachzahlungen an einen Arbeitslosen mit offenen Rückforderungsansprüchen aufzurechnen, doch gilt auch hier die Aufrechnungsbeschränkung des § 25 Abs 4 AlVG, wonach dem Arbeitslosen zumindest die Hälfte der zu erbringenden Leistung verbleiben muss.

VwGH 07.09.2005, 2003/08/0011

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