vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pflicht zur Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokuments

ArbeitnehmerschutzARD 5654/4/2006 Heft 5654 v. 31.1.2006

§ 5, § 130 Abs 1 Z 7 ASchG - Gemäß § 5 ASchG sind Arbeitgeber verpflichtet, in einer der Anzahl der Beschäftigten und den Gefahren entsprechenden Weise die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung schriftlich festzuhalten (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente). Ergibt sich bereits aus der für den Zusammenbau von Grabenverbaugeräten (Allround-Verbausystem ua) erstellten Betriebs- und Montageanleitung, dass damit Gefahren verbunden sein können, ist der Arbeitgeber zur Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokuments verpflichtet. Dass den mit dem Zusammenbau befassten Arbeitern diese Gefahren ohnehin bewusst gewesen sind, ist in Hinsicht auf die Verpflichtung nach § 5 ASchG rechtlich unerheblich. VwGH 21.10.2005, 2004/02/0006. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte