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Sozialhilferichtsätze 2006 - Burgenland

Neue VorschriftenARD 5651/5/2006 Heft 5651 v. 20.1.2006

Verordnung der Bgld Landesregierung, mit der ua die Sozialhilferichtsätze ab 1. 1. 2006 neu festgesetzt werden. Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinstehende € 424,50, für unterhaltspflichtige Hauptunterstützte € 351,30, für unterhaltsberechtigte Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 256,30 und für unterhaltsberechtigte Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 125,80. LGBl für das Burgenland 2006/1, 1. Stück, ausgegeben am 11.01.2006.

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