Verordnung der BMBWK, mit der die Verordnung über die nach dem Studienförderungsgesetz 1992 dem Studienort gleichzusetzenden Gemeinden, BGBl 1993/604, geändert wird. Durch die VO BGBl 1993/604 soll jenen Studierenden, die aufgrund einer unzumutbaren Entfernung des Studienortes zum Heimatort gezwungen sind, den bisherigen Wohnsitz aufzugeben, auch die Möglichkeit geboten werden, auf andere zum Studienort verkehrsgünstige Orte auszuweichen. Mit der vorgenommenen Änderung wird ab dem Studienjahr 2005/06 die Gemeinde „Puch bei Hallein“ aufgenommen. BGBl II 2005/445, ausgegeben am 23.12.2005.