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Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

SozialversicherungARD 5647/22/2006 Heft 5647 v. 4.1.2006

§ 255 Abs 3 ASVG - Ein Versicherter, der eine gelernte oder angelernte Tätigkeit nicht ausgeübt hat, kann auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden, sofern die Voraussetzungen des § 255 Abs 4 ASVG nicht vorliegen. Dabei genügt zur Verneinung des Vorliegens der Invalidität grundsätzlich ein einziger nach dem medizinischen Leistungskalkül möglicher Verweisungsberuf.

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