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Festsetzung des IESG-Zuschlags für 2006

Neue VorschriftenARD 5645/1/2005 Heft 5645 v. 21.12.2005

Verordnung des BMWA, mit der der Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) für das Jahr 2006 mit 0,7 % festgesetzt wird. Die Verordnung tritt mit Beginn der Beitragsperiode 2006 in Kraft. BGBl II 2005/420, ausgegeben am 15. 12. 2005.

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