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Neuerliches Probemonat für neues Dienstverhältnis zum selben Arbeitgeber - KV-Arbeitskräfteüberlassung

KollektivverträgeARD 5644/7/2005 Heft 5644 v. 16.12.2005

Art V Z 1 KV-Arbeitskräfteüberlassung - Bei einem neuerlichen Dienstverhältnis zum selben Arbeitgeber gilt nach dem KV-Arbeitskräfteüberlassung der erste Monat grundsätzlich wiederum als Probemonat, weil sich die Zusammenrechnungsregel des Art V KV-Arbeitskräfteüberlassung - Zusammenrechnung von Dienstzeiten, die nicht länger als 60 Tage unterbrochen waren - nur auf dienstzeitabhängige Ansprüche des Arbeitnehmers bezieht, nicht aber auf die Frage, für welche Dienstverhältnisse der Kollektivvertrag ein Probemonat festlegt.

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